Auswandern oder im Ausland arbeiten? Hier gibt es nützliche Tipps

Was benötige ich, um im Ausland zu arbeiten?

15.11.2011 - Autor: admin - Thema: Arbeiten im Ausland

Um seinen beruflichen Werdegang erfolgreich im Ausland fortzusetzen, müssen je nach Land und Tätigkeit unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein. Dabei ist vor allem entscheidend, ob es sich um eine kurzfristige Tätigkeit wie ein Praktikum handelt, einer selbstständigen Beschäftigung nachgegangen wird oder eine dauerhafte Anstellung gesucht wird und ob das Zielland zur europäischen Union zählt oder sich außerhalb dieser befindet.

Arbeiten im europäischen Ausland

Der Standortwechsel innerhalb der europäischen Union ist weitestgehend unproblematisch, da hier für alle Bürger seit 2005 das Recht auf Freizügigkeit gilt. Dank dieser Gesetzgebung haben alle Unionsbürger das Recht aus ihrem Herkunftsland in ein anderes Unionsland zu wechseln, sofern sie sich im Aufnahmemitgliedstaat als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Arbeitssuchende melden. Nicht erwerbstätige Bürger erwerben das Recht auf Aufenthalt, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Die gleiche Regelung gilt auch für Familienangehörige.

Arbeiten in außereuropäischen Staaten

Wird eine Tätigkeit in einem Land außerhalb der EU angestrebt, so gelten andere Regeln für den dauerhaften Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind und unterschiedlich umfangreiche Erfordernisse an den Bewerber stellen. Über die entsprechenden Bestimmungen kann man sich am besten bei den jeweiligen Botschaften informieren.
In den USA gilt beispielsweise der Erwerb der sogenannten Green Card als Eintrittskarte für den dauerhaften Aufenthalt. Die Green Card, die in echt rosafarben ist, stellt die zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die Vereinigten Staaten dar. Eine Person, die einen Antrag stellt, muss entweder „von nationalem Interesse für die USA“ sein, besondere berufliche Fähigkeiten nachweisen können, eine kirchliche Tätigkeit ausüben oder als Investor ins Land kommen. Auch wer direkte Verwandtschaftsverhältnisse zu einem US-Bürger vorweisen kann oder sich als Ehepartner ausweist, darf einreisen.


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